top of page

Arbeitszeit: Was gehört dazu und was nicht?

In diesem Blogbeitrag gehen wir dieser Frage auf den Grund und finden heraus, was Arbeitszeit ist und was nicht. Im Arbeitsalltag stellt man sich oft die Frage: Was gilt eigentlich als Arbeitszeit und was ist keine? Wann beginnt und endet sie genau? Kann das Anziehen der Arbeitskleidung dazu gerechnet werden oder nicht?

 

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die grundlegenden Fragen rund um das Thema Arbeitszeit in Deutschland. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Punkte und beleuchten, inwiefern wofoma als Zeiterfassungssoftware Sie bei der Verwaltung Ihrer Arbeitszeiten unterstützen kann.


Was gehört zur Arbeitszeit?

 

  • Die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben verrichtet und somit seiner Tätigkeit nachgeht. Dazu gehört unter anderem auch der Zeitraum, in der sich der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers an einem bestimmten Ort aufhalten muss, z. B. bei Außenterminen, Messen etc..


  • Vor- und Nacharbeiten, soweit diese vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet werden, sind auch der Arbeitszeit zuzuordnen.

  • Pausen können, soweit diese nicht als Ruhezeit definiert sind, als Arbeitszeit angesehen werden.


  • Schichtzeiten, auch wenn diese Arbeitszeit in die Nacht- oder Sonntagszeit fallen.

  • Bereitschaftszeiten, wenn der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz gebunden ist und jederzeit mit Arbeitsaufgaben rechnen muss.


Was gehört nicht zur Arbeitszeit?

 

  • Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Ausnahmen gelten z. B. bei Außendienstmitarbeitern oder wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Transportmittel vorschreibt.

  • Pausen, die der Arbeitnehmer frei gestalten kann und den Arbeitsplatz verlassen darf.

  • Feiertage und Sonntage sind grundsätzlich keine Arbeitstage. An diesen Tagen darf nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der zuständigen Behörde gearbeitet werden.

  • Krankheitstage gelten ebenfalls nicht als Arbeitszeit.


Besonderheiten bei der Arbeitskleidung

Ob das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört, hängt von verschiedenen Faktoren ab.


Grundsätzlich gilt:


Arbeitszeit, wenn vom Arbeitgeber vorgeschrieben:

  • Vorschrift: Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung, muss vom Arbeitgeber vorgeschrieben sein. Dies kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine einfache Weisung erfolgen.

  • Ort: Das Umkleiden muss im Betrieb stattfinden. Dazu gehören Umkleideräume, Sanitärräume oder andere vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten.


Hierfür einige Beispiele:

  • Berufskleidung: Ärzte, Krankenschwestern, Polizeibeamte etc. müssen ihre Berufskleidung im Krankenhaus oder auf der Polizeiwache an- und ausziehen. Dies gilt daher als Arbeitszeit.

  • Schutzkleidung: In Produktionsstätten oder Laboren muss oft Schutzkleidung getragen werden, z. B. Overalls, Schutzbrillen, sterile Kleidung, Haarnetze oder Atemschutzmasken. Auch dies gilt als Arbeitszeit, wenn das An- und Ausziehen im Betrieb stattfindet.

  • Uniforme Kleidung: In einigen Unternehmen ist das Tragen einer einheitlichen Firmenkleidung vorgeschrieben, z. B. T-Shirts mit Firmenlogo. Wenn diese Kleidung nicht alltagstauglich ist und im Betrieb gewechselt werden muss, gilt dies ebenfalls als Arbeitszeit.


Keine Arbeitszeit, wenn:

  • Alltagskleidung: Das Tragen alltagstauglicher Kleidung, die auch privat getragen werden kann, ist grundsätzlich keine Arbeitszeit.

  • Zuhause anziehen: Wenn die Arbeitskleidung vom Arbeitnehmer auch zu Hause angezogen werden kann und darf, ist dies keine Arbeitszeit. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber dies lediglich erlaubt, aber nicht vorschreibt.

  • Kurze Umziehzeit: Bei kurzer Umziehzeit von wenigen Minuten kann diese oft als unwesentlich angesehen werden und keine Arbeitszeit darstellen, dies hängt von Fall zu Fall ab.


Entscheidend:

  • Im Zweifelsfall: Bei Unklarheiten sollte man sich beim Arbeitgeber oder im Betriebsrat erkundigen, ob das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört.

  • Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen: Im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung können Regelungen zur Arbeitszeit enthalten sein, die auch die Umkleidezeit betreffen.

  • Tarifvertrag: In einigen Tarifverträgen gibt es ebenfalls Regelungen zur Arbeitszeit, die für die Bezahlung der Umkleidezeit relevant sein können.

 

Tipp: Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten die genauen Regelungen zur Arbeitszeit in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten werden.


 

wofoma: Die perfekte Zeiterfassungssoftware für Ihr Unternehmen


Die BFI Software GmbH bietet mit wofoma.time eine moderne und effiziente Lösung zur Zeiterfassung für Kleinbetriebe und Großunternehmen.


Erfassen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter ganz einfach und bequem:

  • Per Webapp: Die intuitive App ermöglicht die einfache Erfassung von Kommen- und Gehen-Zeiten sowie die Beantragung von Urlaub und die Meldung von Abwesenheiten.

  • Per Terminal: An Terminals im Unternehmen können Ihre Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten ebenfalls einfach und unkompliziert erfassen.

  • Automatische Synchronisierung: Alle erfassten Daten werden automatisch mit der digitalen Personalakte synchronisiert.


wofoma.time bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:


  • Übersichtlichkeit: Behalten Sie jederzeit den Überblick über die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter, inklusive Urlaubs- und Überstundenständen.

  • Effizienz: Sparen Sie Zeit und Kosten durch die automatische Zeiterfassung und -abrechnung.

  • Flexibilität: Passen Sie das System individuell an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens an, z. B. durch die Definition von Arbeitszeitmodellen und Pausenregelungen.

  • Rechtssicherheit: wofoma.time erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung.


wofoma.time ist auch als Standalone-System verfügbar, da wofoma ein modular aufgebautes System ist.


Nutzen Sie noch heute wofoma.time, um die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen zu optimieren und wertvolle Zeit zu sparen.


Weitere Informationen finden Sie unter wofoma.time


Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

Kontaktieren Sie uns einfach unter:

Zusätzliche Informationen:

  • wofoma.time ist DSGVO-konform.

  • Die Daten werden in einem hochsicheren Rechenzentrum in Europa gespeichert.

  • wofoma.time kann an verschiedene Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme angebunden werden.




2 Ansichten

Commentaires


bottom of page