Was zählt als Arbeitszeit? – Definition, Beispiele und rechtliche Grundlagen
- bfigruppe
- 22. Juli
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Arbeitszeit ist mehr als nur die Zeit, die du aktiv am Schreibtisch oder in der Produktion verbringst. Laut § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt als Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen, in der du dem Arbeitgeber deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen musst. Doch welche Zeiten gehören genau dazu – und welche nicht?
Hier erfährst du alles Wichtige für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Gesetzliche Definition der Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Arbeitszeit jede Zeitspanne, in der du verpflichtet bist, Arbeit zu leisten oder für Arbeitseinsätze bereitzustehen. Ziel des Gesetzes: den Schutz vor Überlastung und zu langen Arbeitszeiten.
Arten von Arbeitszeit im Überblick
1. Reguläre Arbeitszeit
Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit laut Arbeits- oder Tarifvertrag.
2. Arbeitsbereitschaft
Du bist anwesend und jederzeit einsatzbereit, aber nicht dauerhaft voll gefordert (z. B. Nachtportier).Zählt als Arbeitszeit und wird üblicherweise vergütet.
3. Bereitschaftsdienst
Du musst dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, um sofort einsatzfähig zu sein (z. B. Krankenhausärzte). Zählt laut EuGH-Urteil (C-151/02) zur Arbeitszeit und ist grundsätzlich zu bezahlen.
4. Rufbereitschaft
Du kannst dich an einem Ort deiner Wahl aufhalten, musst aber erreichbar sein.Zählt nicht als Arbeitszeit, eine reduzierte Vergütung ist jedoch üblich.
Wer legt die Arbeitszeit fest?
Gesetzliche Grenzen: Maximal zulässige Arbeitszeiten regelt das ArbZG (z. B. 8 Stunden täglich, Ausnahmen bis 10 Stunden).
Tarif- und Arbeitsverträge: Definieren Wochenstunden, Vergütung und Überstunden.
Betriebsrat: Hat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit (§ 87 BetrVG).
Warum Arbeitszeitregelungen wichtig sind
Sie schützen deine Gesundheit und sorgen für faire Arbeitsbedingungen. Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgrenzen sind unwirksam (§ 134 BGB). Besondere Schutzvorschriften gelten für Jugendliche, Schwangere und Fahrpersonal. Die Arbeitszeit muss erfasst werden, am besten mit einer geeigneten digitalen Zeiterfassungssoftware.

FAQ: Häufige Fragen rund um Arbeitszeit
Zählt die Fahrtzeit zur Arbeitszeit?
Ja, wenn du dienstlich unterwegs bist (Dienstreise, Außendienst).
Nein, wenn du nur von zu Hause zum Arbeitsplatz pendelst.
Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?
Ja, wenn das Umkleiden zwingend vorgeschrieben ist und im Betrieb erfolgen muss (z. B. Schutzkleidung im Krankenhaus).
Gehört die Mittagspause zur Arbeitszeit?
Nein, Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, da du in dieser Zeit frei über deine Zeit verfügen kannst.
Zählt Homeoffice als Arbeitszeit?
Ja, Arbeitszeit im Homeoffice wird genauso behandelt wie im Büro – es gelten dieselben gesetzlichen Grenzen.
Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?
Nein, du kannst deinen Aufenthaltsort frei wählen. Vergütung gibt es oft in Form von Pauschalen oder Stundenvergütung.
Wie viele Stunden darf ich maximal arbeiten?
Nach ArbZG: maximal 8 Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet.

Wann zählt Zeit als Arbeitszeit?
Alles, was du im Auftrag des Arbeitgebers leisten oder bereithalten musst, zählt als Arbeitszeit. Dazu gehören reguläre Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst – nicht aber Rufbereitschaft, Pausen oder der normale Arbeitsweg.


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