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Die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung? Was müssen sie wissen.


Mann mit einer edlen Uhr an einem Mac Book

Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt aus dem September 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihre Angestellten zu dokumentieren. Zusätzlich dazu gibt es seit April 2023 einen Referenzentwurf/Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der besagt, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter detailliert erfasst werden muss.


Dabei muss die Erfassung auf elektronischen Wege durchgeführt werden. Daher sollen zukünftig der Beginn, das Ende, sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und in deutscher Sprache festgehalten und für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Berechtigt zur Dokumentation der Arbeitszeit sind sowohl der Arbeitnehmer selbst, als auch Dritte (wie z.B. externe Dienstleister).


In diesem Zuge soll § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes so weit abgeändert werden, dass es zukünftig Pflicht ist, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit in deutscher Sprache am Tag der Beschäftigung in elektronischer Form festzuhalten.


Gemäß der bestehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht bereits jetzt eine Verpflichtung zur Erfassung von Arbeitszeiten. Diese Verpflichtung wird im vorliegenden Referenzentwurf ebenfalls klar betont. Hinsichtlich der elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten sind jedoch großzügige Übergangsfristen vorgesehen.


Diese Fristen liegen laut aktuellem Entwurf bei:

  • 1 Jahr ab 250 Mitarbeitenden

  • 2 Jahre bei weniger als 250 Mitarbeitenden

  • 5 Jahre bei weniger als 50 Mitarbeitenden

 

Trotzdem ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um eine elektronische Zeiterfassung in Form einer Zeiterfassungssoftware zu kümmern. Hierzu bietet sich die Zeiterfassungssoftware wofoma.time der BFI Software GmbH an.

 

Durch wofoma.time stellt die BFI Software GmbH Kleinbetrieben und größeren Unternehmen eine digitale Lösung für die Zeiterfassung zur Verfügung. Die Erfassung der Arbeitszeiten (inkl. Urlaubsantrag / Abwesenheitsmeldung) erfolgt über die App oder durch ein Terminal. Durch eine Integration in die digitale Personalakte haben Sie alle Werte im zugehörigen Mitarbeiterdatensatz zentral zur weiteren Verwendung hinterlegt. Das System ist auch ohne Verbindung zur digitalen Personalakte verfügbar und kann somit als stand-alone System genutzt werden.



Über folgende Funktionen und Leistungen verfügt wofoma.time

  • Erfassung der Kommen und Gehen Zeiten in der App oder am Terminal inkl. Synchronisierung zur digitalen Personalakte

  • Beantragung von Urlaub per App möglich

  • Meldung von Abwesenheiten (z.B. Krank) per App

  • Bearbeitung / Korrektur von Buchungen

  • Übersicht der aktuellen Zeiten je Monat inkl. Saldo-Zeiten

  • Übersicht der offenen Urlaubstage und von Über-/Minusstunden

  • Zentrale Einstellung von Arbeitszeitmodellen (z.B. Schichtsystem / Mehrschichtsystem) oder von Pausenmodellen möglich


 

Screenshots wofoma.time APP



 

Screenshots wofoma.time Webdarstellung






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